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VGH Bayern, 10.03.2011 - 3 C 08.2611 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beschwerde gegen Ablehnungsbeschluss des Verwaltungsgerichts; Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung; Versorgungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2011 - 3 C 08.2611
Dies gilt auch dann, wenn der verpflichtete Ehegatte wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird (BVerfG vom 9.11.1995 Az. 2 BvR 1762/92 NVwZ 1996, 584).Dies beruht indes letztlich auf der Tatsache, dass er in einem erheblichen kürzeren Zeitraum als der "Regelbeamte" in den Genuss der Versorgungsbezüge kommt (BVerfG vom 9.11.1995 a.a.O.).
- BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90
Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2011 - 3 C 08.2611
Der Kläger kann sich auch nicht auf die im Schreiben vom 20. Juni 2009 genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1991 (Az. XII ZB 169/90, NJW 1992, 313) berufen. - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2011 - 3 C 08.2611
Die Regelung entspricht dem Grundsatz des sofortigen und endgültigen Vollzugs des Versorgungsausgleichs, dessen verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257, 301) ausgesprochen hat. - BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2011 - 3 C 08.2611
Für den Fall der vorzeitigen Ruhestandsversetzung des Ausgleichspflichtigen ist eine verfassungsrechtlich einzelfallbezogene Härteregelung nicht geboten (BVerfG vom 5.7.1989 BVerfGE 80, 297, 310).
- VGH Bayern, 16.02.2012 - 3 ZB 11.2095
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Das Verwaltungsgericht erachtete die Klage für unbegründet und bezog sich dabei im Wesentlichen auf den Beschluss des Senats vom 10. März 2011 (Az. 3 C 08.2611).Auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Juli 2011 (Az. RO 1 K 11.614) sowie den Beschluss des Senats vom 10. März 2011 (Az. 3 C 08.2611) und die wechselseitigen Schriftsätze der Beteiligten wird Bezug genommen.
Mit dem klägerischen Vorbringen hat sich der Senat bereits eingehend im Beschluss vom 10. März 2011 (Az. 3 C 08.2611) auseinander gesetzt.
- VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941
Beamtenversorgung; Kriminaloberkommissarin (BesGr A 10); vorübergehende Erhöhung …
Dies ist indes die notwendige, einfachrechtlich zu billigende und auch von Verfassung wegen nicht zu beanstandende Folge des Umstandes, dass Polizeivollzugsbeamte aufgrund der vorgezogenen Altersgrenze ihr Ruhegehalt in kürzerer Zeit als sonstige Beamte erdienen und beruht letztlich auf der Tatsache, dass Polizeivollzugsbeamte in einem erheblichen kürzeren Zeitraum (und ggf. auch für einen längeren Zeitraum) als sonstige Beamte in den Genuss der Versorgungsbezüge kommen (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2011 - 3 C 08.2611 - juris Rn. 8).